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VEREIN IG Fli AMDEN

Interessengemeinschaft Fli-Amden

Flistrand Reglement

 

  Reglement Flistrand Version 2025-10

 

 

                     

  QR-Rechnung IG Fli Mitgliedschaft 

 

 


 QR-Rechnung Nutzungsbeitrag Fli Strand
                 

 

Amden, im Fli, Oktober 2025
Nutzungsbedingungen für den Badestrand  Fli  „Parzelle – Scheizenruns“ 

Reglement


Nutzungsbedingungen für den Badestrand Fli «Parzelle Scheizenruns» (Grundstücks-Nr. 709)


Die IG-Fli hat von der Gemeinde Amden den Badestrand «Scheizenruns» (Grundstücks-Nr. 709)
(nachstehend «Badestrand» genannt) zum symbolischen Betrag von CHF 1.-- pro Jahr zur Benut-
zung zugesprochen erhalten. Der Pachtvertrag vom 11. November/28. November 2009 begann am
1. September 2009 mit einer ersten festen Pachtdauer von fünf Jahren zu laufen. Die Kündigungs-
frist beträgt ein Jahr. Im Pachtvertrag ist festgehalten, dass sich der Pachtvertrag jeweils um fünf
Jahre verlängert, wenn nicht oder nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

1. Organisation


Die Zuständigkeit und Organisation für den Badestrand liegt beim Vorstand der IG-Fli.


Es handelt sich um einen unbewachten Badestrand. Der Vorstand der IG-Fli lehnt jegliche Haf-
tung ab, so u.a. bei Unfällen und bei Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die sich
auf der Parzelle befinden.

 

Die Nutzung des Badestrandes steht in erster Linie den Bewohnern des Quartiers Fli zu. Auch Be-
wohner anderer Teile der politischen Gemeinde Amden können beim Vorstand der IG-Fli ein Ge-
such um Benützung des Badestrandes stellen. Sofern es die Platzverhältnisse erlauben und keine
anderen Gründe dagegensprechen, wir dem Gesuch entsprochen.

 

2. Gebühren für die Nutzung des Badestrandes


Für Mitglieder der IG-Fli ist die Benützung des Badestrandes (nach Bezahlung des Jahresbeitra-
ges) gratis. Die Mitglieder der IG-Fli bezahlen lediglich ein Depot für den Schlüssel (CHF 30.--).
Der Schlüssel bleibt im Eigentum der IG-Fli. Bei Rückgabe des Schlüssels wird das Depot zurück-
erstattet. Pro Haushalt wird nur ein Schlüssel abgegeben.


Der Jahresbeitrag für Nichtmitglieder wird jährlich von der Vereinsversammlung des Quartierver-
eins IG-Fli festgelegt.


Der Vorstand der IG-Fli bestimmt, ob und wenn ja, welche Art von Wassersportgeräten deponiert
werden dürfen. Für das Deponieren von Wassersportgeräten wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe
der Gebühr wird von der Vereinsversammlung der IG-Fli jährlich festgesetzt.


Dieser Kostenbeitrag wird für die Pflege und den einfachen Unterhalt, welche im Zusammenhang
mit dem Badestrand entstehen, verwendet. Die Buchführung liegt beim Vorstand der IG-Fli. Die
Abrechnung wird jeweils anlässlich der Vereinsversammlung als Teil der Jahresrechnung IG-Fli
präsentiert.

 

Investitionen, die nicht durch den jährlichen Kostenbeitrag finanziert werden können, sind durch
die Nutzer oder durch privates Sponsoring selbst zu tragen.

 

3. Regelungen bezüglich Benützung des Badestrandes


Jeder Nutzer des Badestrandes ist selbst verantwortlich. Der Badestrand ist nicht bewacht. Die
IG-Fli lehnt jegliche Haftung ab.


Es ist verboten, sich bei Unwetter oder starken Regenfällen auf dem Gelände des Badestrandes
aufzuhalten (Naturgefahren).


Das sich an der Betliserstrasse befindliche Tor zum Badestrand muss immer mit dem Schlüssel
abgeschlossen sein, damit Unbefugte keinen Zutritt haben.


Gäste von Bewohnern mit einem Schlüssel zum Badestrand haben in deren Begleitung Zutritt zum
Badestrand. Unbefugte sind Personen, die sich ohne Begleitung von Mitgliedern der IG-Fli bzw.
von Personen mit einem Schlüssel auf der Parzelle aufhalten. Befinden sich Unbefugte auf der
Parzelle, können diese durch die Mitglieder weggewiesen werden. Der Schlüssel darf nicht weiter-
gegeben werden.


Auf die Anwohner des Badestrandes ist Rücksicht zu nehmen. Musik, Lärm und nächtliche Ruhe-
störungen (22 Uhr bis 8 Uhr) sind zu unterlassen. Es ist verboten, Feuer zu entfachen (ausser an
offiziellen Stellen oder mit Grill) sowie Feuerwerkskörper abbrennen zu lassen.


Kinder und Jugendliche, die (noch) nicht schwimmen können, haben ohne elterliche Begleitung
keinen Zutritt zum Badestrand. Eltern haften für ihre Kinder.


Ordnung und Sauberkeit liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Der Badestrand
ist sauber zu verlassen. Abfall muss mitgenommen werden. Am Badestrand gibt es keine Toilette.


Der Vorstand der IG-Fli ist berechtigt, von Personen, die sich an die vorstehend genannten Rege-
lungen nicht halten oder den Beitrag nicht zahlen, den Schlüssel zurückzufordern.


Wassersportgeräte dürfen nur mit Bewilligung des Vorstandes der IG-Fli am Badestrand deponiert
werden. Der Vorstand kann die Anzahl der Geräte beschränken oder das Deponieren ganz verbie-
ten. Gleichzeitig kann auch die Grösse der Gegenstände limitiert werden. Alle Gegenstände müs-
sen mit Namen und Telefonnummer versehen sein. Nicht bezeichnete Gegenstände werden ent-
fernt.


Die Geräte müssen so deponiert werden, dass sie auch bei Hochwasser nicht in den See heraus-
getrieben werden können. Lösen im See treibende Geräte eine Suchaktion aus, gehen sämtliche
Kosten zu Lasten des Eigentümers des Gegenstandes.
Kleinere Unterhalts- und Aufräumarbeiten werden durch die Nutzer des Badestrandes in Abspra-
che mit dem Vorstand der IG-Fli ausgeführt.

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