VEREIN IG Fli AMDEN

Flistrand Reglement

                                           
Flistrand Reglement                      QR-Rechnung Nutzungsbeitrag Fli Strand


Amden, im Fli, 1. September 2009
Nutzungsbedingungen für den Badestrand  Fli  „Parzelle – Scheizenruns“


Die IG Fli hat von der Gemeinde Amden den „Flistrand“ an der „Parzelle – Scheizenruns“, Grundstück Nr. 709,
Betliserstrasse 26, zur unentgeltlichen Benutzung zugesprochen erhalten. Der Gemeinderat Amden hat mit der IG-
Fli einen entsprechenden Vertrag auf vorläufig 5 Jahre abgeschlossen, d.h. bis 30.11.2014. Eine Verlängerung um
weitere 5 Jahre ist bereits vorgesehen.  


Organisation und Mitgliedschaft


Die Zuständigkeit und Organisation für den Badestrand liegt beim Vorstand der IG Fli.  

Berechtigt zur Nutzung mit Vorrang sind sämtliche Bewohner vom Fli-Amden. Sofern es die Platzverhältnisse
zulassen, wird auch weiteren Bewohnern der übrigen Politischen Gemeinde Amden den Zutritt ermöglicht. Bei
Notwendigkeit entscheidet der Vorstand der IG Fli.  

Der jährliche Nutzungsbeitrag beträgt Fr. 30.00 pro Familie bzw. Haushaltung. Eine Vereinsmitgliedschaft der IG
Fli ist nicht Voraussetzung, wird jedoch ausdrücklich begrüsst. 


Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages wird das Recht zugesprochen, das private Grundstück Badestrand zu
benutzen und sich auf der „Parzelle – Scheizenruns“ aufzuhalten. Jede beigetretene Familie / Haushaltung erhält
einen Schlüssel. Für den Schlüssel wird ein Depot von Fr. 30.00 erhoben. Das Depot wird bei der Rückgabe des
Schlüssels zurückerstattet. Der Schlüssel bleibt Eigentum der IG Fli.

Der Kostenbeitrag wird ausschliesslich zum einfachen Unterhalt und zur Pflege, welche in Zusammenhang mit
dem Badestrand entstehen, verwendet. Die Buchführung bzw. das Kassabuch wird innerhalb der Rechnung der
IG Fli abgebildet und separat ausgewiesen. Aufwand und Ertrag werden von Jahr zu Jahr anlässlich der HV IG Fli
aufgezeigt und bewertet.  

Investitionen, welche nicht durch den Kostenbeitrag finanziert werden können, sind durch und in Abstimmung mit
den Nutzern oder durch privates Sponsoring selbst zu tragen. Ein Nutzer wird mit der Abgabe des Schlüssels
definiert.  


Auflagen

Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich. Die IG Fli haftet nicht für Schäden und Risiken aller Art. Eine
Badeaufsicht wird seitens der IG Fli nicht zur Verfügung gestellt. Kinder und Jugendliche, welche noch nicht oder
nur ungenügend schwimmen können, haben ohne elterliche Begleitung keinen Zutritt zum Badestrand.

Bei Unwetter und starken Regenfällen ist es verboten, sich auf dem Gelände des Badestrandes aufzuhalten.

Das Zutrittstor, entlang der Strasse zum Badestrand muss abgeschlossen sein, damit Unbefugten kein Zutritt
ermöglicht werden kann. Unbefugte, welche sich beim Badestrand aufhalten, sind durch die Mitglieder
aufzufordern, das Gelände zu verlassen.

Gäste und Besucher von Bewohnern des Fli, welche den Badestrand mitnutzen, haben in deren Begleitung
ebenfalls Zutritt zum Badestrand. Eine vernünftige und nicht übertriebene Anwendung wird vorausgesetzt,
ansonsten der Vorstand der IG Fli berechtigt ist, entsprechende Weisungen zu erteilen.

Auf die Anwohner des Badestrandes ist Rücksicht zu nehmen. Lärm und nächtliche Ruhestörungen sind zu
unterlassen.

Ordnung und Sauberkeit liegt in der Eigenverantwortung eines Jeden einzelnen. Der Badestrand ist so zu
verlassen, wie man ihn selbst gerne antreffen würde. Abfall ist auf eigene Kosten (privat / zuhause) zu entsorgen.
Eine Toilette ist am Flistrand nicht vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit beim Lago Mio das öffentliche WC zu
benutzen.  

Anfragen betr. Bewilligung zur „dauerhaften“ Deponierung von Material (z.B. Surfbretter, Kleinboote etc.) am
Badestrand sind an den Vorstand der IG Fli zu richten und durch diese aufgrund der Platzverhältnisse zu
entscheiden. Am Ende der Badesaison sind die Gegenstände wieder vom Grundstück zu entfernen.  

Kleinere Unterhalts- und Aufräumarbeiten werden durch die Nutzer des Badestrandes wahrgenommen und in
Koordination durch die IG Fli organisiert und durchgeführt.